Schutzkonzept
Die Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept sind die Massnahmen vom Bundesamt für Gesundheit BAG und des Kanton Wallis. Alle unsere Mitarbeiter sind bezüglich Schutzkonzept geschult und sensibilisiert.
Unterricht
- Die Snowboardschule dokumentiert den Unterricht mit folgenden Angaben: Vorname, Name, und Telefonnummer des Kunden Datum des Unterrichtes und die Lehrperson. Dieses Dokument muss mindestens bis 14 Tage nach der Lektion aufbewahrt werden.
- Jeder Snowboardlehrer und Kunde verpflichtet sich Symptomfrei am Unterricht teilzunehmen. Wer Symptome aufweist wird vom Unterricht ausgeschlossen. Bei Abbruch einer Lektion aufgrund Krankheitssymptomen müssen Sie einen negativen Covid-19 vorweisen, um den Unterricht fortzusetzen. Bei einer Infizierung mit dem Coronavirus, hat der Kunde dies der Independent Snowboard School mitzuteilen.
- Die Snowboardlehrer desinfizieren/waschen sich regelmässig die Hände und tragen Handdesinfektionsmittel auf sich.
- Der Mindestabstand von 1.5 m muss, wenn immer möglich eingehalten werden. Wenn diese Massnahme nicht angewendet werden kann, ist das Tragen einer Maske ab 12 Jahren obligatorisch. Körperkontakte sind auf ein Minimum zu beschränken.
- Wir halten uns an die Maskentragpflicht gemäss BAG. In allen geschlossenen Räumen und immer dann, wenn der Abstand von mindestens 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann. Jeder Lehrer trägt Reserve Schutzmasken auf sich.
- Wir respektieren die Schutzkonzepte anderer Touristischen Betriebe der Region. (Téléverbier, Restaurants etc.)
Büro
- Wir empfehlen Buchungen online vorzunehmen.
- Handdesinfektionsmittel steht im Büro für die Kunden und die Mitarbeiter zur Verfügung.
- Im Büro gilt die Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren.
- Beim Desk wird ein Schutzglas angebracht.
- Oberflächen Von mehreren Personen berührte Oberflächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
Anpassung des Schutzkonzepts
Das Schutzkonzept wird laufend der aktuellen Situation angepasst.